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18 06 02 TLS Methode Logo

Dies ist eine von mir entwickelte, über das Recht hinausgehende Methode der Konfliktlösung.

Häufig stößt das Recht an seine Grenzen. Entweder ist der drohende Rechtsstreit mit einem immensen Kostenrisiko verbunden, oder er beansprucht viele Jahre durch mehrere Instanzen, und zum Schluß vor dem Urteil kann der Rechtsanwalt eine sichere Prognose der gerichtlichen Entscheidung oft nicht geben, gemäß dem Bild: „Vor Gericht sind wir auf hoher See“.

In vielen Fällen kann hier nach meiner 20-jährigen Berufserfahrung die TransLexSolution-Methode Abhilfe schaffen. Ausgehend von einer Analyse der Rechtslage entwickle ich mit Ihnen effiziente Lösungsstrategien unter Einbeziehung von Politik, Verwaltung, Medien und demokratischen Prozessen. Das heißt, ich überprüfe, ob es außer dem juristischen Weg nicht andere schnellere Erfolgschancen ohne lange Prozeßführung gibt.

Beispiel 1: Planung B 66n in Bielefeld (ein autobahnähnlicher Zubringer auf Stelzen sollte über wertvolle Wohn- und Naturräume gebaut werden). In Zusammenarbeit mit den Bürgerinitiativen habe ich die Strategie entwickelt, das Projekt aus dem vorrangigen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes zu bekommen durch intensive Information der beteiligten Entscheidungsträger sowie Besuch einer Delegation in Berlin bei dem zuständigen Fachausschuß – mit Erfolg, ohne Gerichtsverfahren wurde der Straßenbau verhindert.

Beispiel 2: Pfeifsignale an einer Eisenbahnstrecke (ohne Klage wurde durch Anregung eines gemeinsamen Gesprächstermines vor Ort die Möglichkeit gefunden, durch Grünfreischnitt der Sichtachse das Pfeifen entbehrlich zu machen). Rechtlich wäre eine schwierige Prozeßführung mit jahrelanger Dauer und Schlafstörungen der Anwohner die Folge gewesen, so aber war das Pfeifen nach ca. 7 Monaten beseitigt.

Zudem müßten häufig wegen der komplizierten oder nicht ausreichend geregelten Rechtsmaterien mehrere Gerichtsprozesse angestrengt werden. Ein Beispiel ist das Streitthema Straßenlärm: für aktiven Lärmschutz (Straßenbelag, Schallschutzwände, etc.) ist der Adressat ein anderer als bei verkehrsbeschränkenden Maßnahmen (Geschwindigkeitsbegrenzung, Lkw-Verbot, etc.) und wiederum ein anderer Beklagter bei fehlender Überwachung von Geschwindigkeitsüberschreitungen, etc...

 

1. Fachübergreifende Zusammenarbeit

Wichtig ist für mich die fachübergreifende Zusammenarbeit. Wenn ich z.B. auf Gutachten angewiesen bin, muß ich mich in die jeweilige Fachmaterie einarbeiten und den Gutachtern Hinweise geben können, wo sie auf die jeweilige Rechtsproblematik einzugehen haben, bzw. umgedreht deren Materie verstehen.

Spezialgebiete meiner anwaltlichen Tätigkeit sind hierbei die Fachgebiete: Lärm, Abgase, Gesundheitsschutz, Verkehrsuntersuchungen, Straßenbau.

 

2. Politische Arbeit

Die Rechtsprechung ist nur eine der drei bzw. vier Gewalten unseres demokratischen Systems, deshalb beziehe ich auch die anderen Gewalten in meine Arbeit mit ein. Hier spielen insbesondere die lokalen politischen Gruppierungen eine wichtige Rolle. Kann man eine Mehrheit im Bezirk oder im Stadtrat bzw. Gemeinderat gewinnen, ergeben sich zusätzliche Handlungsspielräume, die zum Teil schneller zum Erfolg führen können als lange Gerichtsprozesse. Andererseits kommen viele Bürgerinitiativen erst nach jahrelangem erfolglosen politischen Kämpfen zu mir. Hier wirkt nach meiner Erfahrung ein Gerichtsverfahren bzw. die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens sehr beschleunigend. Häufig wird behauptet, etwas sei rechtlich nicht zulässig, was sich nach einer rechtlichen Prüfung als falsch herausstellt (z.B.: es bestehe kein Rechtsanspruch auf Lärmsanierung; oder Geschwindigkeitskontrollen aus Lärmschutzgründen seien unzulässig; eine Geschwindigkeitsreduzierung bringe keine Entlastung; etc.). Beide Wege sollten deshalb genutzt werden, wobei ein Gerichtsverfahren oder ein Verwaltungsverfahren nach erfolgreicher politischer Arbeit immer noch abgebrochen und für erledigt erklärt werden kann.

 

3. Nutzung öffentlicher Medien

Die sogenannte vierte Gewalt in unserem Staate stellen die Medien dar. Werden im Fernsehen oder Radio oder in den Zeitungen kritische Berichte über bestimmte Sachverhalte publiziert, reagieren die Entscheidungsträger i.d.R. sehr sensibel. Die Nutzung dieser Möglichkeiten wird deshalb von mir in Zusammenarbeit mit den Initiativen abgesprochen und gefördert.

 

4. Handlungsleitfäden

Je nach Sachlage werden mit den Initiativen Handlungsleitfäden zur selbständigen Zuarbeit entwickelt, z.B. gleichlautende Anträge oder Beschwerden, die an Betroffene verteilt werden, wie Anträge auf Lärmaktionspläne, verkehrsbeschränkende Maßnahmen, etc., die bereits als juristisch erfolgsversprechend erprobt worden sind.

 

5. Vernetzung mit Organstrukturen/Verbänden

Häufig gibt es Organisationen, die bereits auf den betroffenen Gebieten gearbeitet und ihre Erfahrungen gesammelt haben. Gerade im Umweltbereich, der einem ständigen Wandel und einer Flut von Neuerungen unterworfen ist, kann es sehr wertvolle Zeitersparnis bedeuten, auf diese zugreifen zu können. Hier habe ich eine Vielzahl von Kooperationen initiiert.

 

6. Austausch mit nicht-juristischen Fachgutachtern

Im Laufe der Jahre habe ich einen ständigen Austausch mit nicht-juristischen Fachgutachtern aufgebaut, um bereits auf gesicherte Erkenntnisse zugreifen zu können, die noch nicht publiziert worden sind. Dies kann in umweltrechtlichen Gerichtsverfahren, in denen häufig neue noch nicht entschiedene Sachverhalte wissenschaftlich bewertet werden müssen, ein entscheidender Vorteil sein. Insbesondere ist es extrem wichtig, Gutachter zu kennen, die nicht abhängig sind von öffentlichen Auftraggebern (im Verkehrsbereich extrem selten – hier habe ich nach vielen Jahren endlich ein sehr gutes Büro finden können).

 

7. Unterschied zur Mediation

Die TransLexSolutions-Methode geht weit über eine Mediation hinaus, die den Konflikt i.d.R. auf der bestehenden Ebene und in erster Linie zwischen den Konfliktparteien versucht zu lösen. TransLexSolutions bezieht weitere fachübergreifende Lösungen und Parteien mit ein. Z.B. im o.g. Beispiel 1 Planung B 66n in Bielefeld würde ein Mediator erst zeitlich viel später zum Einsatz kommen, i.d.R. nachdem der Planfeststellungsbeschluß bereits rechtskräftig ist (ähnlich wie bei Stuttgart 21 durch Heiner Geißler). Vorher wäre für einen Mediator meist kein Raum. Dann ist es aber möglicherweise bereits zu spät.

Schwierig wird es auch, wenn die Gegenseite nicht zu einer Mediation bereit ist (so z.B. bei der A 2, wo die Stadt Gelsenkirchen eine solche ablehnte – siehe Referenzliste). Hier ist dann die Entwicklung neuer, kreativer Ansätze gefragt.

 

8. Anwendung auf andere Rechtsgebiete

Darüber hinaus biete ich an, diese Methode auch auf anderen Rechtsgebieten in Kooperation mit entsprechenden Fachanwälten durchzuführen (z.B. Konflikte in Erbengemeinschaften, privatem Baurecht, etc.).

 

Die TransLexSolutions-Methode ist der Hauptgrund für meine überaus hohe Erfolgsquote.